Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung oder Operation
Aufgrund des neuen Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) haben sich die Voraussetzungen zur Fahrtkostenübernahme der Krankenkassen zu Arzt und/oder Krankenhaus geändert. Seit dem 01.01.2019 müssen Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung nicht mehr vorab genehmigt werden, wenn folgende Prämissen erfüllt sind:
- Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H;
- es liegt eine Einstufung in den Pflegegrad 3 vor und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität;
- es liegt eine Einstufung in den Pflegegrad 4 bzw. 5 vor oder
- Sie waren in der Zeit vom 31.12.2016 in Pflegestufe II und wurden ab dem 01.01.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 überführt.
Sie haben eine ambulante Operation vor sich und möchten sich über die Übernahme der Taxikosten informieren? Rufen Sie uns unter 07021 / 22 88 an – unser fachkundiges Team erläutert Ihnen die Vorgaben im Detail. Wir kennen uns mit Verordnungen und Genehmigungen zu Krankenfahrten genauestens aus.
Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen Taxi Beate in Kirchheim unter Teck & Weilheim
Um Ihnen lästigen Papierkram zu ersparen, rechnen wir mit Ihrer zuständigen Krankenkasse direkt ab. Wir bieten einen Rundum-Service, sodass Sie sich in unseren Taxis komplett entspannen können – bei Hin- und Rückfahrt. Die Fahrer von Taxi Beate überzeugen durch einen ruhigen Fahrstil und sind natürlich bei Ein- und Ausstieg auf Wunsch behilflich. Auch das Tragen Ihres Gepäcks ist eine Selbstverständlichkeit für uns.
Sie haben einen Termin zur Dialyse oder Bestrahlung? Sie sitzen im Rollstuhl und müssen zu einer wichtigen Behandlung?
Dann kontaktieren Sie uns – unser Familienunternehmen ist Profi für Krankenfahrten und bringt bereits seit über 25 Jahren seine Kunden sicher ans Ziel.